Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Kurzmenü


Auskunftssperre Einrichtung

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Beschreibung-Zusatz

Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist möglich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

Wichtig: Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine vorläufige Beantragung online möglich. Die Auskunftssperre ist befristet für 4 Wochen im Melderegister der Stadt Peine eingetragen.

Eine schriftliche Antragstellung ist zusätzlich notwendig. Sollten Sie innerhalb der oben genannten Frist keinen Antrag einreichen, wird die Auskunftssperre automatisch aus dem Melderegister gelöscht. Hierüber erhalten Sie keine weitere gesonderte Mitteilung.

Verfahrensablauf

Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist bei der Meldebehörde der Hauptwohnung zu beantragen.

Der Antrag ist hinreichend und plausibel zu begründen und ein möglicher Aggressor ist namentlich zu benennen und ggf. die Anschrift anzugeben. Es sind geeignete Nachweise zur Glaubhaftmachung des Antrages vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Rechtsgrundlage

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.