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Sterbeurkunde beantragen
Zuständig
- Fax: 05171 / 49 - 7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
Kontakt
Kantstraße 5
31224 Peine
- Telefon: 05171 / 49-9361
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Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung speziell für die Stadt Peine
Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind die
- Todesbescheinigung des Arztes
- bei ledigen Verstorbenen:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister - bei verheirateten Verstorbenen:
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister - bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen:
- ebenfalls Eheurkunde mit Eintrag der Scheidung bzw. Tod des Ehegatten oder Eheurkunde mit Eintrag der Scheidung bzw. Tod des Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister - bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist und die Todeserklärung nicht in die Heiratsurkunde aufgenommen ist
- zusätzlich der Beschluss über die Todeserklärung mit Vermerk über die Rechtskraft sowie - der Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
vorzulegen.
War der Verstorbene nicht in Peine gemeldet, muss ausserdem der noch gültige Personalausweis oder eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Verfahrensablauf
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Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
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Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
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Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Gebühren
- Gebühr: 15,00 Euro
Ausstellung einer Sterbeurkunde - Gebühr: 7,50 Euro
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird