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Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

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Amt 15

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Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Rechtsgrundlage

Leistungsbeschreibung speziell für die Stadt Peine

Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Peine herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich schnell bei uns wohlfühlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Ihrer Meldepflicht nach Bezug der neuen Wohnung innerhalb einer Woche nachzukommen.
Wenn Sie von ausserhalb nach Peine zuziehen und ihre bisherige Wohnung in einer anderen Stadt oder Gemeinde aufgeben, können Sie sich anmelden, ohne sich bei Ihrem ehemaligen Wohnort abzumelden.

Bei einer Anmeldung ist das persönliche Erscheinen der anzumeldenden Person/en grundsätzlich notwendig.
 

Mitzubringende Unterlagen:
  • Personalausweise und/oder Pässe/ Kinder(reise)pässe jedes Meldepflichtigen, evtl. Personenstandsurkunden
Gebühren:
  • Anmeldungen sind gebührenfrei
Über Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

Formulare/Antragsunterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Formulare