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Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt

Frau Sabine Heider

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Gebühr: 10,20 - 767,00 Euro
    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.