Dienstleistungen A-Z
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
Zuständig
Amt 30
- Fax: 05171 / 49 - 7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
- Internet: https://www.peine.de/
Kontakt
Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe
- Telefon: 05171 / 49-9351
- Fax: 05171 / 49-7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
Rechtsgrundlage
§ 23 Absatz 3 und 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)
Zuständige Stelle
In Niedersachsen ist die örtliche Gemeinde zuständig
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