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Fliegende Bauten

Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten

Folgende Informationen sollen Sie bei der erforderlichen Gebrauchsabnahme Ihrer baulichen Anlage, als „Fliegender Bau“ nach § 75 Abs. 5 Nds. Bauordnung (NBauO) unterstützen. 

  1. Voraussetzung für die Durchführung der Gebrauchsabnahme ist die rechtzeitige Anzeige (10 Tage vorher) des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ihr fliegender Bau darf nur in Gebrauch genommen werden, wenn er von der unteren Bauaufsichtsbehörde abgenommen und ein entsprechender Eintrag in dem Prüfbuch erfolgt ist.

  2. Wird ein fliegender Bau ohne gültige Ausführungsgenehmigung oder ohne die Gebrauchsabnahme aufgestellt und betrieben, liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 80 Abs. 1 Nr. 15 NBauO vor. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden.

  3. Ihre bauliche Anlage soll vollständig (Konstruktion, Einrichtung, Brandschutz) errichtet sein.

  4. Halten Sie Ihr zu Ihrem fliegenden Bau gehörendes Prüfbuch bereit. Die Ausführungsgenehmigung muss gültig sein. Auflagen, Bedingungen und Prüfeinträge sind zu beachten.

  5. Die Gebrauchsabnahme ist gebührenpflichtig. (siehe unten)

  6. Für die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung ist in Niedersachsen der TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG, 30519 Hannover zuständig.


Gebührenübersicht gemäß Baugebührenordnung (BauGO) Anlage 1 Nr. 6.3  

Art der fliegenden Bauten

Betrag

Ponybahnen

25,00 €

Kinderfahrgeschäfte / Schiffsschaukeln / Trampolinanlagen
(Bungee – Jumper)
30,00 €

Schau- und Belustigungsgeschäfte (ohne Fahrgastsicherungen bzw. nicht nachfolgend separat aufgeführt)

40,00 €

Schau- und Belustigungsgeschäfte (mit Fahrgastsicherungen, z. B. Kettenflieger bzw. nicht nachfolgend separat aufgeführt) und Autoscooter

50,00 €

Breakdancer, Achterbahnen und vergleichbare Fahrgeschäfte (mit höheren Geschwindigkeiten und entsprechend höherem Gefahrenpotential und Abnahmeaufwand), Riesenräder

60,00 €

Kletterwände, Filmwände (H > 5m)

60,00 €

Bühnenpodeste, Veranstaltungsbühnen

HFb > 1,50 + AG ≤ 100m²

Hges < 5m + AG > 100m²

Hges > 5m

 

30,00 €

40,00 €

60,00 €

Zirkuszelte (einschl. Einbauten)

  • 1 Pylon / Mast
  • 2 Pylone / Masten


40,00 €
50,00 €

Festzelte (Höchstgebühr 250 € bei AG = 1000m²)

0,25 €/m2

Ausstellungszelte (Höchstgebühr 250 € bei AG = 1250m²)

0,20 €/m2

separate Tribünen

  • < 50 Personen
  • 51 – 100 Personen
  • 101 – 200 Personen
  • 201 – 500 Personen
  • > 500 Personen


30,00 €
40,00 €
60,00 €
80,00 €
100,00 €

Bei verweigerter Gebrauchsabnahme (z.B. fehlendes oder ungültiges Prüfbuch), erfolgt eine Nutzungsuntersagung und ein Bußgeld.

Bei 2. Abnahmetermin (z.B. Betreiber nicht anwesend oder Anlage nicht errichtet), wird die 1,5fache Abnahmegebühr (wie oben) fällig oder nach Zeitaufwand und ggf. doppelte Anfahrtskosten.

Fahrtkosten: 0,38 €/km