Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
Leistungsnummer: 99089046261001
Rechtsgrundlage
§ 23 Absatz 3 und 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)
Zuständige Stelle
In Niedersachsen ist die örtliche Gemeinde zuständig
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