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Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

Urheber

Volltext

Zum Umgang mit Sprengstoffen im privaten Bereich, z. B. Vorderladerschießen, Böllern oder Wiederladen von Munition, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Die Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Umgang mit einer von der zuständigen Stelle festgelegten Menge Sprengstoff.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Aurich