Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Urheber
Volltext
Zum Umgang mit Sprengstoffen im privaten Bereich, z. B. Vorderladerschießen, Böllern oder Wiederladen von Munition, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Die Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Umgang mit einer von der zuständigen Stelle festgelegten Menge Sprengstoff.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landkreis Aurich