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Feuerbestattung Durchführung

Urheber

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Volltext

Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau notwendig. Diese wird von einer Ärztin/einem Arzt der zuständigen Stelle durchgeführt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.

Erforderliche Unterlagen

  • Leichenschauschein

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stelle.

Frist

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Die Ärtzin/der Arzt stellt nach der zweiten Leichenschau eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Feuerbestattung aus. Diese wird mit der Durchschrift für die Feuerbestattung (eine Anlage der Todesbescheinigung) an die Bestatterin/den Bestatter oder einer beauftragten Person ausgehändigt. Erst dann ist eine Feuerbestattung möglich.

Sollte es sich um eine unklare Todesursache (z.B. Unfall, Suizid) handeln, muss eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Aurich