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Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Leistungsnummer: 99085001012001

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)
    • Reisepass mit 48 Seiten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 2 Wochen dauert.
  • 3 Werktag(e)
    • Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren.

Kosten

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.

    Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen unter 24 Jahren.

    Gebühr: 91,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Reisepass mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 124,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Formulare

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben