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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsnummer: 99085001012006

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.

Kosten

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.


  • Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

    Gebühr: 31,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Voraussetzungen

  • Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert:
    • Vorname
    • Geburtsname
    • Familienname
    • Angaben zum Geburtsdatum
    • Angaben zum Geburtsort
    • Geschlecht
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Aus wichtigen Gründen können Sie den Antrag auch
    • in einer anderen Gemeinde oder
    • in einer deutschen Auslandsvertretung stellen.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. 
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. 
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Formulare

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben