Versicherungsbestätigung bei der Künstlersozialkasse anfordern
Leistungsnummer: 99107074008000
Urheber
Volltext
Es kann vorkommen, dass Sie als Versicherte oder Versicherter von Auftraggebenden, Behörden oder sonstigen Stellen aufgefordert werden, Ihren aktuellen Versicherungsstatus nachzuweisen.
Sollte die Vorlage des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht und der letzten Beitragsmitteilung nicht ausreichen, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine aktuelle Bestätigung über Ihren Versicherungsstatus anfordern.
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Versicherungsbestätigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.
Online-Anforderung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie Ihre Versicherungsbestätigung anfordern.
Anforderung per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, dass Sie eine Versicherungsbestätigung benötigen.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
Anforderung per Telefon:
- Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, dass Sie eine Versicherungsbestätigung benötigen.
Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Versicherungsbestätigung per Post zusenden.
Voraussetzungen
- Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse versichert sein.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)