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Vorbeugender Brandschutz

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Die zuständige Stelle koordiniert mit dem Vorbeugenden Brandschutz alle präventiven Brandschutzmaßnahmen und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar.

Der Vorbeugende Brandschutz ist zudem ein wesentlicher Bestandteil im Genehmigungsver­fahrens von Anlagen, die im Störfall eine Gefahr für die Umwelt darstellen können. Betriebe, in denen mit großen Mengen von Gefahrstoffen (Chemikalien, radioaktiven Stoffen usw.) umgegangen wird, unterliegen besonderen brandschutz- und sicherheitstechnischen Auflagen. Die notwendigen Anforderungen an solche Objekte werden in einer brandschutztechnischen Stellungnahme zusammengefasst und an die zuständige Genehmigungsbehörde weitergeleitet. 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Aurich