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Planfeststellungsverfahren K 69 Wense - B 214 (Ersehof)

Ausbau der Kreisstraße 69 (K 69) von Wense bis zur Bundesstraße 214 (B 214) mit Neubau der Ersebrücke

von Straßenkilometer 1,272 bis Straßenkilometer 0,036 (im Plan auch als Baukilometer 10+003,272 bis Baukilometer 11+244,000 dargestellt)

Das im Landkreis Peine in den Gemeinden Wendeburg und Edemissen befindliche Vorhaben umfasst den Ausbau der K 69 mit Neubau eines Radweges zwischen Wense und der Einmündung in die B 214 (bei Ersehof). Die Baulänge beträgt ca. 1,25 km.

Die Brücke über die Erse wird im Zuge der Baumaßnahme als Einfeldbauwerk erneuert.

Die vorhandene Trassierung der K 69 wird beibehalten.

Im Teilabschnitt vom Ortsausgang Wense bis zum Knotenpunkt K 69 / K 65 erhält die Fahrbahn der K 69 eine Ausbaubreite von 6,00 m, nördlich der Fahrbahn ein Bankett von 1,50 m und südlich einen Sicherheitstrennstreifen zum fahrbahnbegleitenden Radweg mit einer Breite von 1,75 m. Der Radwegneubau wird mit einer Breite von 2,50 m ausgebildet, das daran anschließende Bankett mit 0,75 m.

Im Teilabschnitt vom Knotenpunkt K 69 / K 65 bis zur Einmündung in die B 214 (bei Ersehof) wird die Fahrbahn in einer reduzierten Breite von 5,50 m ausgebaut und der 2,50 m breite Radweg eigenständig südlich der K 69 hinter dem vorhandenen Straßenseitengraben weitergeführt.

Die Erneuerung der K 69 erfolgt in Asphaltbauweise, die Herstellung des Radweges in Betonbauweise.

Mit der Anlage des Radweges erfolgt ein weiterer Lückenschluss der Radwegverbindung zwischen Peine und Neubrück.

Die vorhandenen Entwässerungsmulden und -gräben werden profiliert. Die bestehenden Durchlässe werden - soweit erforderlich - in entsprechendem Umfang angepasst.

Das dafür notwendige und nach Paragraph 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und den Paragraphen 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 14.10.2020 vom Landkreis Peine als zuständige Planfeststellungsbehörde eingeleitet.

Die Planunterlagen lagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich zu jedermanns Einsicht vom 16.11.2020 bis zum 30.11.2020 (einschließlich) in den Rathäusern der Gemeinden Wendeburg und Edemissen aus. Die Frist für das Vorbringen von Einwendungen gegen die Baumaßnahme endete am 14.12.2020.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens musste eine Erörterung der eingereichten Stellungnahmen und Einwendungen stattfinden. Ein solcher Erörterungstermin konnte aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Regelungen nicht erfolgen. Stattdessen wurde eine Online-Konsultation gemäß § 62 Nds. Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durchgeführt.

Die Online-Konsultation war nicht öffentlich. Die Teilnahme war beschränkt auf diejenigen, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert hatten, sowie auf Betroffene.

Die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen wurden in der Zeit vom 15.06.2022 bis zum 06.07.2022 auf der Cloud des Landkreises Peine für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten zugänglich gemacht und bereitgestellt.
Den Zugang zur Online-Konsultation über die landkreiseigene Cloud wurde den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt.
Betroffene, die sich bis zu dem Zeitpunkt noch nicht an dem Verfahren beteiligt hatten, konnten das Passwort beim Landkreis Peine, Fachdienst Straßen (FD 25) schriftlich (Landkreis Peine, Fachdienst Straßen (FD 25), Pappelweg 2, 31224 Peine) oder elektronisch (strassen@landkreis-peine.de) oder telefonisch (05171 / 401 - 9300 oder 05171 / 401 - 9200) anfordern.

Den am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten wurde Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 15.06.2022 bis zum 06.07.2022 schriftlich (Landkreis Peine, Fachdienst Straßen (FD 25), Pappelweg 2, 31224 Peine) oder elektronisch (strassen@landkreis-peine.de) zu den sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zu äußern.
Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wurde jedoch keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

Über die Online-Konsultation nach dem PlanSiG in der Zeit vom 15.06.2022 bis zum 06.07.2022 wurde eine inhaltliche Zusammenfassung erstellt.


Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 15.06.2023 gefasst, lag nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom 01.08.2023 bis einschließlich 15.08.2023 in den Rathäusern der Gemeinden Edemissen und Wendeburg zur jedermanns Einsicht aus und ist bestandskräftig geworden.