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Erstattung der notwendigen Aufwendungen für das Betriebspraktikum

Schülerinnen und Schüler, die die Anspruchsvoraussetzungen des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes erfüllen und an einem Betriebspraktikum teilnehmen, haben Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen.

Grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Verkehrt zwischen dem Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers und dem Praktikumsort kein öffentliches Verkehrsmittel, so kann ausnahmsweise ein anderes Kraftfahrzeug (PKW, Mofa etc.) vom Träger der Schülerbeförderung (Landkreis Peine) zum Beförderungsmittel bestimmt werden. Die Zustimmung ist vor Beginn des Betriebspraktikums beim Landkreis Peine einzuholen.

Schülerinnen und Schüler, die im Besitz einer Schülersammelzeitkarte der Regionalbus Braunschweig GmbH bzw. der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH sind, benötigen für die Zeit des Praktikums keine anderen oder zusätzlichen Fahrausweise, soweit ihr Praktikumsbetrieb innerhalb des Landkreises Peine liegt und die Busse der Verkehrsgemeinschaft Peine genutzt werden können. Die Schülerin/der Schüler braucht neben der Schülersammelzeitkarte lediglich eine Bestätigung ihrer/seiner Schule mitzuführen, aus der hervorgeht, für welchen Zeitraum der Praktikumsort besucht wird. Die Züge der Deutschen Bahn dürfen auf diese Weise allerdings nicht genutzt werden!

Schülerinnen und Schüler, die keine Schülersammelzeitkarte besitzen oder einen Praktikumsbetrieb außerhalb des Landkreises Peine besuchen, müssen die erforderlichen Fahrausweise zunächst einmal selber erwerben. Nach Ablauf des Betriebspraktikums werden diese Fahrausweise mit einem ausgefüllten und von der Schule bestätigten Antrag (liegt in den Schulen aus) beim Landkreis eingereicht. Bescheinigungen über den Erwerb von Fahrkarten werden für eine Erstattung der Beförderungskosten nicht berücksichtigt. Erstattet werden jeweils die günstigsten Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel (im Einzelfall auch die Benutzung eines anderen Verkehrsmittels) bis zur Höhe der teuersten Zeitkarte des öffentlichen Personennahverkehrs, die der Landkreis Peine bei der Schülerbeförderung in seinem Gebiet zu erstatten hat (seit 08/2020 in Höhe von 30,00 €).

Der Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen muss bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr geltend gemacht werden.