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Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde

Leistungsnummer:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten wollen, um mit den Tieren zu züchten oder mit den Tieren zu handeln oder Hunde für Dritte ausbilden, müssen Sie vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
  • Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
    • Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere bzw. Beschreibung der beabsichtigten Hundeausbildung
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
    • Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges
  • Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Hunden haben
  • Führungszeugnis
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)

Rechtsgrundlage

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

Anträge / Formulare

  • Formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Ggf. stellt Ihre zuständige Veterinärbehörde weitere Unterlagen zur Antragstellung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde auf

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe können Sie Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Gebühren

  • Gebühr: 25,00 - 1000,00 Euro