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Tierschutz

Zum Aufgabengebiet Tierschutz gehören Überprüfungen von Tierhaltungen jeglicher Art, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehegen, Zoofachgeschäften, gewerbliche Hundezuchten, aber auch Tiertransporten und Schlachtbetrieben nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien.

Durch Kontrollen der Haltungsbedingungen und des sachkundigen Umgangs mit den Tieren soll das Wohlergehen von Tieren sichergestellt werden.

Werden Verstöße gegen die Tierschutz-Vorschriften festgestellt, werden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet um tierschutzwidrige Zustände abzustellen. Solche Maßnahmen können von einer Beratung und Belehrung über eine konkrete Anordnung zur Abstellung der Mängel bis hin zur Fortnahme von Einzeltieren oder ganzen Tierbeständen mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen.

Außerdem ist der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig für die Erteilung einer Reihe tierschutzrechtlicher Erlaubnisse (u.a. nach § 11 Tierschutzgesetz) sowie für die Ausstellung von Sachkundebescheinigungen (zum Beispiel für die Betäubung von Schlachttieren) und Befähigungsnachweisen (zum Beispiel für den Transport von Tieren). 

Die Amtstierärztinnen des Landkreises wirken auch mit bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Stallbauten und beraten Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Tierschutz.

Pflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern

Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

Die Möglichkeit jedes Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Ferner müssen jede Tierhalterin und jeder Tierhalter über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit oder wiederholt erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, begeht eine Straftat.

Für eine Reihe von Tierarten sind in speziellen Verordnungen die Anforderungen zur Tierhaltung geregelt. Zusätzlich gibt es Leitlinien und Gutachten, die zur Beurteilung von Tierhaltungen herangezogen werden können.

Erlaubnispflicht