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Überwachung sonstiger gefährlicher Tiere

Nach den Vorschriften der Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung) dürfen

- Giftschlangen

- Giftechsen

- tropische Giftspinnen

- giftige Skorpione

- Großkatzen

- Affen (Primaten)

- Wölfe

- Bären

- Krokodile (auch Alligatoren, Kaimane und Gaviale)

nur mit Erlaubnis und nur unter entsprechenden Auflagen gehalten werden.