Überwachung sonstiger gefährlicher Tiere
Nach den Vorschriften der Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung) dürfen
- Giftschlangen
- Giftechsen
- tropische Giftspinnen
- giftige Skorpione
- Großkatzen
- Affen (Primaten)
- Wölfe
- Bären
- Krokodile (auch Alligatoren, Kaimane und Gaviale)
nur mit Erlaubnis und nur unter entsprechenden Auflagen gehalten werden.