Inhalt

Informationen für Tierhalter

Geflügel

Die Freilandhaltung von Geflügel muss angezeigt werden.

Wenn in Niedersachsen oder angrenzenden Bundesländern die Geflügelpest ausbricht, kann es nötig sein, dass auch im Landkreis Peine - zumindest in gefährdeten Gebieten - das Geflügel aufgestallt werden muss. Es wird empfohlen, dass sich Geflügelhalter schon im Vorfeld überlegen, wie sie eine solche Anordnung schnell umsetzen können.

Schweine

Die Auslaufhaltung von Schweinen, d.h. die zeitweilige Haltung im Freien bei Vorhandensein eines festen Stallgebäudes, muss angezeigt werden, die Freilandhaltung ohne festen Stall ist erlaubnispflichtig.

Bienen

Auch die Haltung von Bienen muss beim Veterinäramt angezeigt und registriert werden.

Für Bienenvölker, die aus anderen Landkreisen zugekauft wurden, muss eine amtstierärztliche Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen Veterinäramtes über die Faulbrutfreiheit vorgelegt werden.