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Registrierung, Kennzeichnung, Meldepflichten, Veranstaltungen mit Tieren

Als Voraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist es u.a. vorgeschrieben, dass alle nutztierhaltenden Betriebe amtlich zu registrieren sind, dass Nutztiere gekennzeichnet werden und die Tierhalter Aufzeichnungen über die Herkunft und den Verbleib von Tieren führen müssen. Die Übernahme von Tieren bestimmter Arten in den Bestand und zum Teil auch die Abgabe sowie der Gesamtbestand zu bestimmten Stichtagen müssen gemeldet werden.

Durch Überwachung des internationalen Tierverkehrs, der Tierschauen und Märkte sowie durch vorbeugende Hygienemaßnahmen und Untersuchungen soll eine Einschleppung ansteckender Tierkrankheiten möglichst verhindert bzw. ein Seuchenfall möglichst frühzeitig entdeckt werden.

Registrierung von Nutztierhaltungen

Die Haltung folgender Tierarten muss beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden:

Pferde, Esel, Maulesel, Rinder, Schweine (einschl. Wildschweine), Schafe, Ziegen, Gehegewild und sonstige Klauentiere, Kamele, Lamas, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und Bienen

Jeder Bestand an den genannten Tierarten - auch Hobbytierhaltungen - muss amtlich registriert werden und erhält eine unverwechselbare Registriernummer.

Auch die Haltung von Bienen muss beim Veterinäramt angezeigt und registriert werden.

Für Bienenvölker, die aus anderen Landkreisen zugekauft wurden, muss eine amtstierärztliche Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen Veterinäramtes über die Faulbrutfreiheit vorgelegt werden.

Pflichten der Nutztierhalter

Wer Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Geflügel hält, muss ein Bestandsregister führen, in das der Herkunftsbestand, der Tag der Übernahme bzw. Abgabe und der Empfängerbetrieb vermerkt werden müssen.

Darüber hinaus muss für Rinder jeder Zugang oder Abgang in oder aus dem Betrieb, bei Schweinen, Schafen oder Ziegen nur die Übernahme von Tieren in den Betrieb gemeldet werden. Zusätzlich muss für Schweine, Schafe und Ziegen am Anfang des Jahres eine Stichtagsmeldung über den aktuellen Bestand erfolgen.

Die Meldungen sind auf der Internetseite Hi-tier zu erfassen. Hierfür bekommt jeder Tierhalter, der oben aufgeführten Tierarten, bei Anmeldung der Tierhaltung einen Zugang von der VIT zugesendet.

Sollte dieser Zugang nicht funktionieren, kann man diesen von der VIT freischalten lassen.

Meldungen per Post oder Fax sind an folgende Adresse zu richten:

Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.,
Heinrich-Schröder-Weg 1,
27283 Verden / Aller,
Telefon (04231) 955 - 633,
Telefax (04231) 955 - 166

Nutztierbestände müssen darüber hinaus bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, Brühlstr. 9, 30169 Hannover gemeldet werden. Auch hierzu finden Sie die erforderlichen Hinweise auf der Internetseite der Tierseuchenkasse.

Auch die Kennzeichnungsvorschriften für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen (Ohrmarken) und Pferde (Transponder) sind zu beachten. Ohrmarken für Rinder, Schafe und Ziegen können bei "vit" bestellt werden, ebenso wie Transponder und Equidenpässe für Pferde, die nicht bereits durch einen Zuchtverband gekennzeichnet wurden. Ohrmarken für Schweine können auf der Internetseite der Tierseuchenkasse geordert werden.