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Tierschauen

Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Nutztieren müssen vom Veranstalter unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Beginn schriftlich angezeigt werden. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können für die Veranstaltungen Auflagen erteilt werden.

Informationen über Veranstaltungen mit Pferden finden Sie auf der Internet-Seite des LAVES.

Hunde- und Katzenausstellungen müssen nur dann gemeldet werden (ebenfalls mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung), wenn entweder der Veranstaltungsort in einem wegen Tollwut gefährdeten Bezirk liegt oder Hunde bzw. Katzen aus dem Ausland an der Veranstaltung teilnehmen sollen.