Inhalt

Freihalten der Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind freizuhalten!

Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten. Außerdem sollen früher bei Hochwasser überschwemmte Gebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, möglichst wieder hergestellt werden.

Zu den Überschwemmungsgebieten gehören alle Flächen, die an oberirdische Gewässer grenzen und bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden. Ferner fallen alle Gebiete darunter, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung dienen.
Die Überschwemmungsgebiete können per Verordnung durch die untere Wasserbehörde festgesetzt werden; solche gesetzlichen Überschwemmungsgebiete gibt es im Landkreis Peine an der Fuhse und einem Teil ihrer Nebengewässer sowie an der Aue/Erse.

In einem Überschwemmungsgebiet dürfen nicht ohne Genehmigung der Wasserbehörde

  • Grünland in Ackerland umgebrochen,
  • die Erdoberfläche erhöht oder vertieft,
  • bauliche Anlagen hergestellt oder geändert,
  • Baum- und Strauchpflanzungen angelegt und
  • Stoffe, die den Hochwasserabfluss hindern können, gelagert werden.