Vorlage - 2015/142
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Der Schutz von Kindern zur Gewalt, Vernachlässigung und Weiterentwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern (Umsetzung UN Kinderrechtskonvention) ist ein zentrales Anliegen der Koalition. So heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 06.12.2013.
Als Flüchtling gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, den Schutz des Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung, nicht in Anspruch nehmen will.
Folgerichtig haben Flüchtlingskinder entsprechend der klaren Rechtsnorm des § 6 Abs. 2 (SGB VIII) Anrecht auf Unterstützung durch die Jugendhilfe.
Im Folgenden soll die Umsetzung dieses Rechtsanspruches durch das Jugendamt dargestellt werden.
Ist Situation
Folgende Daten konnten erfasst werden:
- Flüchtlingskinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
(Stand 01.08.2015)
- Abfragen der Gemeinden durch die Jugendhilfeplanung (Stand Juli 2015)
- unbegleitete minderjährige Asylsuchende (Stand 31.08.2015)
Nicht erfasst werden können Flüchtlinge, die bereits einen Aufenthaltstitel haben und
Leistungen nach dem SGB II beziehen
Flüchtlingskinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Mit Stichtag vom 01.08.2015 waren insgesamt 327 Flüchtlingskinder zwischen 1 und 18 Jahren bekannt, davon:
Die Zahlen schwanken aufgrund der Zuweisungen sehr stark.
Durch Beschluss des Kreistages wurden alle Gemeinden und die Stadt Peine mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ausgestattet. Mit diesen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern fand am 28.07.2015 ein Gespräch mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Jugendamtes statt. Es wurden unterschiedliche Möglichkeiten zur Kooperation erarbeitet. Bedarfe sehen die Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter insbesondere in der KiTa-Betreuung.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bisher im Familienkinderservicebüro noch keine Anfragen hinsichtlich der Betreuung von Flüchtlingskindern erfolgt sind.
Die Ehrenamtlichkeit im Bereich der Flüchtlingsarbeit soll gestärkt werden. Auf den Bereich der Jugendhilfe bezogen, bietet sich insbesondere die Kooperation mit Familienlotsinnen und Familienlotsen an, zumal hier ein Pool von dolmetschenden Personen zur Verfügung steht.
Abfragen der Gemeinden durch die Jugendhilfeplanung (Stand Juli 2015)
Im Juli 2015 wurden durch die Jugendhilfeplanung bei den Gemeinden und der Stadt Peine die aktuellen Daten zur Anzahl von Flüchtlingskindern nach Altersgruppen abgefragt.
Die genauen Altersgruppen sind, bezogen auf mögliche Angebote für die jeweiligen Zielgruppen, durchaus relevant.
Tabelle:1
| Anzahl Kinder nach Altersgruppen |
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| 0- u.3 | 3 - u.6 | 6 - u.12 | 12 - u.14 | 14- u.18 | gesamt: | |
Edemissen | 6 | 7 | 13 | 6 | 1 | 33 | |
Hohenhameln | 5 | 4 | 6 | 3 | 3 | 21 | |
Ilsede | 15 | 5 | 9 | 4 | 4 | 37 | |
Lengede | 2 | 6 | 11 | 5 | 5 | 29 | |
Peine | 28 | 19 | 52 | 14 | 33 | 146 | |
Vechelde | 6 | 7 | 12 | 4 | 3 | 32 | |
Wendeburg | 3 | 1 | 4 | 1 | 4 | 13 | |
gesamt: | 65 | 49 | 107 | 37 | 53 | 311 | |
Stand: Juli 2015 |
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Ergebnis der weitergehenden Befragung:
In den wenigsten Kommunen werden bisher Flüchtlingskinder in den Kindertagesstätten (Krippen oder Regel KiTa) betreut.
In der Gemeinde Edemissen befinden sich 5 Kinder der 3 – u. 6jährigen in Kindertagesstätten. 2 dieser Kinder werden dieses Jahr eingeschult. In der Altersgruppe der 6 - bis u. 12jährigen besuchen 2 Kinder den Kindergarten. Diese werden aber nach den Sommerferien eingeschult.
Die meisten der Flüchtlingskinder sind 6 bis u. 12 Jahre alt und somit schulpflichtig. In der Altersgruppe der 0 – u. 3jährigen handelt es sich überwiegend um Säuglinge. 2 Kinder der Altersgruppe von 3 – u. 6 Jahren sind eigentlich in den Kindergarten zu vermitteln, derzeit steht allerdings kein Platz zur Verfügung.
In der Gemeinde Hohenhameln werden derzeit keine Flüchtlingskinder in Krippe oder Regelkindergarten versorgt.
Gleiches gilt für die Gemeinde Ilsede.
In der Gemeinde Lengede werden ab September 2 Kinder in Krippen und 4 Kinder im Regelkindergarten betreut werden.
In der Stadt Peine werden aktuell 3 Flüchtlingskinder in städtischen Kindertagesstätten betreut. (Alter der Kinder zwischen 3 und 5 Jahren)
In der Gemeinde Vechelde werden derzeit keine Flüchtlingskinder in Krippe oder Regelkindergarten versorgt.
In der Gemeinde Wendeburg wird nach den Ferien 1 Kind in den Kindergarten aufgenommen.
Bezugnehmend auf die aktuelle Situation stellt sich die Frage, welche Aufgabenstellungen auf das Jugendamt des Landkreises Peine zukommen.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen
- unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden
- (Diese Kinder und Jugendlichen sind allein unterwegs und ohne ihre Eltern aus der
Heimat vor Krieg, Verfolgung oder Armut geflohen)
- Familien, die mit ihren Kindern nach Deutschland kommen.
Unbegleitete Minderjährige Asylsuchende
Das Jugendamt ist an dem Ort zur vorläufigen Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) verpflichtet, wo deren unbegleitete Einreise nach Deutschland erstmals festgestellt wird.
Zu den Aufgaben des Jugendamtes bei vorläufigen Inobhutnahmen gehören:
- die kind- bzw. jugendgerechte Unterbringung und umfassende Versorgung des
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings
-die qualifizierte Inaugenscheinnahme zur Feststellung der Minderjährigkeit
- die Vertretung des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, um das Kindeswohl zu
wahren und erforderliche Rechtshandlungen vorzunehmen
- die Veranlassung der Vormundbestellung nach 7 Werktagen
Bisher sind im Landkreis Peine 15 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist. Sie werden durch den Allgemeinen Sozialdienst und durch die Vormundschaften betreut. Zudem besteht eine enge Kooperation mit dem Betreuungsverein.
Durch den Allgemeinen Sozialen Dienst sind bisher vier unbegleitete minderjährige Asylsuchende in Pflegefamilien untergebracht worden.
Flüchtlingskinder
Flüchtlingskinder sind mit ihren Eltern eingereist. Diese Kinder haben unterschiedliche Bedarfe, die
- zum Teil von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, die durch die Stadt Peine
und die Gemeinden eingestellt wurden
- und zum anderen Teil durch das Jugendamt des Landkreises Peine
abgedeckt werden.
Im Folgenden sollen für diese Zielgruppe die Leistungen des Jugendamtes dargestellt werden.
Angebote der Frühen Hilfen:
Zielgruppe der Frühen Hilfen sind Flüchtlingsfamilien mit Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren.
Im Rahmen der Beratung steht die Information über Anlaufstellen und Unterstützungs-möglichkeiten, die Vermittlung hilfreicher Ansprechpartner für individuelle Anliegen sowie die Integration in vorhandene Angebote im Vordergrund.
So werden Flüchtlingsfamilien im Rahmen der Babybegrüßungsbesuche aufgesucht.
Flüchtlinge, die schon länger in Peine leben, bringen Neuankömmlinge mit zum Interkulturellen Familienfrühstück bei ELBA, Flüchtlingssozialarbeiter begleiten Familien zu den Elterncafés und Familienhebammen betreuen Familien mit Säuglingen aufsuchend.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der medizinischen Grundversorgung von Schwangeren und Familien mit Säuglingen (Anbindung an Kinderarzt, Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen, klären des Impfstatus, altersgemäße Ernährung etc.), da hier insbesondere bei Säuglingen die größten Risiken liegen.
Der Zugang erfolgt über das Klinikum, Kinderärztinnen und Kinderärzte, die Flüchtlings-sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie die ehrenamtlichen Flüchtlingsbeauftragten in den Gemeinden.
Grundsätzlich werden bei den Frühen Hilfen aus Gründen der Niederschwelligkeit keine Sozialdaten erhoben, um auf Wunsch auch Anonymität gewährleisten zu können. Deshalb liegen hier zurzeit keine validen quantitativen Daten vor. Bekannt sind bei den Frühen Hilfen zurzeit acht Flüchtlingsfamilien, die sowohl aus Krisengebieten als auch aus den Balkanstaaten kommen.
Im Bereich der Netzwerkarbeit haben bereits Gespräche mit den ehrenamtlichen Flüchtlingsbeauftragten in den Gemeinden, mit der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe des Landkreises sowie mit den kürzlich eingesetzten Sozialpädagogen für die Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung in der Stadt und den Gemeinden stattgefunden. Mit letztgenannten wurden weitere Treffen zur Entwicklung von Verfahrensstandards für die Zusammenarbeit im Einzelfall vereinbart. Im Arbeitskreis Frühe Hilfen werden in diesem Zusammenhang darüber hinaus rechtliche Fragen, Zuständigkeiten und Schnittstellen geklärt.
Aktivierende Familienhilfen
Im Team Aktivierende Familienhilfen sind aktuell 13 Flüchtlingsfamilien bekannt. Die Herkunftsländer sind u. a. Serbien, Syrien, Aserbaidschan und Montenegro.
Insgesamt leben 25 Kinder (von 0 – 18 Jahren) in den Familien. Die schulpflichtigen Kinder besuchen Schulen vor Ort bzw. gehen in extra für Flüchtlingskinder eingerichtete Sprachklassen.
Der Kontakt zum Jugendamt wurde u. a. durch Schulen, Caritas, Betreuer für Flüchtlinge, Frauenärzte und das Gesundheitsamt hergestellt. Begründet wurde diese Anbindung wegen Sorgen um das Kindeswohl und/oder Unterstützungsbedarf.
Oft sprechen alle Mitglieder einer Familie kein Deutsch und Dolmetscher (Caritas, Bekannte oder Familienangehörige, Bündnis für Familien) sind daher unerlässlich für Übersetzungen.
Die Familien erhalten im Rahmen der Beratung vorrangig Informationen und Anbindung an Angebote im Sozialraum, wie z. B. Hausaufgabenhilfe und Kinderbetreuung, Peiner Tafel, örtliche Sportvereine etc. Eingesetzt werden die Aufgaben und Hilfen bei Bedarf insbesondere in den niederschwelligen Bereichen, wie Erziehungslotsinnen und Familienlotsen, Familienpflege, flexible Interventionen und Beratung.
Da für die Erwachsenen von großer Bedeutung ist, Deutsch zu lernen, wird auf Sprachkurse, die von der KVHS, der Caritas oder Ehrenamtlichen der Gemeinde angeboten werden, spezifisch hingewiesen. In einem Fall erfolgte die Vermittlung und der Einsatz einer muttersprachlichen Hebamme.
Zusammenarbeit und Kooperation finden mit dem Bündnis für Familien sowie den Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern statt.
Bündnis für Familien
Ehrenamtlichkeit im Bereich der Flüchtlingsarbeit soll gestärkt werden. Auf den Bereich der Jugendhilfe bezogen, bietet sich insbesondere die Kooperation mit Familienlotsinnen und Familienlotsen an, zumal hier ein Pool von dolmetschenden Personen zur Verfügung gestellt werden kann.