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Vorlage - 2015/142  

Betreff: Situation von Flüchtlingskindern und unbegleiteten minderjährigen Asylbewerberinnen und -bewerbern
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.09.2015 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Der Schutz von Kindern zur Gewalt, Vernachlässigung und Weiterentwicklung der    Wahrnehmung der Rechte von Kindern (Umsetzung UN Kinderrechtskonvention) ist ein       zentrales Anliegen der Koalition. So heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 06.12.2013.

 

Als Flüchtling gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die aus der         begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität,                 Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen        Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, den Schutz des Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung, nicht in Anspruch nehmen will.

 

Folgerichtig haben Flüchtlingskinder entsprechend der klaren Rechtsnorm des § 6 Abs. 2 (SGB VIII) Anrecht auf Unterstützung durch die Jugendhilfe.

Im Folgenden soll die Umsetzung dieses Rechtsanspruches durch das Jugendamt       dargestellt werden.

 

Ist Situation

Folgende Daten konnten erfasst werden:

  •        Flüchtlingskinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten 

      (Stand 01.08.2015)

  •        Abfragen der Gemeinden durch die Jugendhilfeplanung (Stand Juli 2015)
  •        unbegleitete minderjährige Asylsuchende (Stand 31.08.2015)

 

Nicht erfasst werden können Flüchtlinge, die bereits einen Aufenthaltstitel haben und 

Leistungen nach dem SGB II beziehen

 

 

 

Flüchtlingskinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

 

Mit Stichtag vom 01.08.2015 waren insgesamt 327 Flüchtlingskinder zwischen 1 und 18  Jahren bekannt, davon:

 

 

Die Zahlen schwanken aufgrund der Zuweisungen sehr stark.

 

 

 

Durch Beschluss des Kreistages wurden alle Gemeinden und die Stadt Peine mit            Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ausgestattet. Mit diesen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern fand am 28.07.2015 ein Gespräch mit den Sozialarbeiterinnen und        Sozialarbeitern des Jugendamtes statt. Es wurden unterschiedliche Möglichkeiten zur  Kooperation erarbeitet. Bedarfe sehen die Flüchtlingssozialarbeiterinnen und                Sozialarbeiter insbesondere in der KiTa-Betreuung.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bisher im Familienkinderservicebüro noch keine Anfragen hinsichtlich der Betreuung von Flüchtlingskindern erfolgt sind.

 

Die Ehrenamtlichkeit im Bereich der Flüchtlingsarbeit soll gestärkt werden. Auf den Bereich der Jugendhilfe bezogen, bietet sich insbesondere die Kooperation mit Familienlotsinnen und Familienlotsen an, zumal hier ein Pool von dolmetschenden Personen zur Verfügung steht.

 

 

Abfragen der Gemeinden durch die Jugendhilfeplanung (Stand Juli 2015)

 

Im Juli 2015 wurden durch die Jugendhilfeplanung bei den Gemeinden und der Stadt   Peine die aktuellen Daten zur Anzahl von Flüchtlingskindern nach Altersgruppen           abgefragt.

Die genauen Altersgruppen sind, bezogen auf mögliche Angebote für die jeweiligen     Zielgruppen, durchaus relevant.

 

Tabelle:1

 

Anzahl Kinder nach Altersgruppen

 

 

0- u.3

3 - u.6

6 - u.12

12 - u.14

14- u.18

gesamt:

Edemissen

6

7

13

6

1

33

Hohenhameln

5

4

6

3

3

21

Ilsede

15

5

9

4

4

37

Lengede

2

6

11

5

5

29

Peine

28

19

52

14

33

146

Vechelde

6

7

12

4

3

32

Wendeburg

3

1

4

1

4

13

gesamt:

65

49

107

37

53

311

Stand:

Juli 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis der weitergehenden Befragung:

 

In den wenigsten Kommunen werden bisher Flüchtlingskinder in den Kindertagesstätten (Krippen oder Regel KiTa) betreut.

 

In der Gemeinde Edemissen befinden sich 5 Kinder der 3 – u. 6jährigen in                    Kindertagesstätten. 2 dieser Kinder werden dieses Jahr eingeschult. In der Altersgruppe der 6 - bis u. 12jährigen besuchen 2 Kinder den Kindergarten. Diese werden aber nach den Sommerferien eingeschult.

Die meisten der Flüchtlingskinder sind 6 bis u. 12 Jahre alt und somit schulpflichtig. In der Altersgruppe der 0 – u. 3jährigen handelt es sich überwiegend um Säuglinge. 2 Kinder der Altersgruppe von 3 – u. 6 Jahren sind eigentlich in den Kindergarten zu vermitteln, derzeit steht allerdings kein Platz zur Verfügung.

 

In der Gemeinde Hohenhameln werden derzeit keine Flüchtlingskinder in Krippe oder   Regelkindergarten versorgt.

 

Gleiches gilt für die Gemeinde Ilsede.

 

In der Gemeinde Lengede werden ab September 2 Kinder in Krippen und 4 Kinder im  Regelkindergarten betreut werden.

 

In der Stadt Peine werden aktuell 3 Flüchtlingskinder in städtischen Kindertagesstätten betreut. (Alter der Kinder zwischen 3 und 5 Jahren)

 

In der Gemeinde Vechelde werden derzeit keine Flüchtlingskinder in Krippe oder          Regelkindergarten versorgt.

 

In der Gemeinde Wendeburg wird nach den Ferien 1 Kind in den Kindergarten              aufgenommen.

 

Bezugnehmend auf die aktuelle Situation stellt sich die Frage, welche Aufgabenstellungen auf das Jugendamt des Landkreises Peine zukommen.

 

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen

  •        unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden      
  •        (Diese Kinder und Jugendlichen sind allein unterwegs und ohne ihre Eltern aus der       

      Heimat vor Krieg, Verfolgung oder Armut geflohen)

  •        Familien, die mit ihren Kindern nach Deutschland kommen.

 

 

 

Unbegleitete Minderjährige Asylsuchende

 

Das Jugendamt ist an dem Ort zur vorläufigen Inobhutnahme der unbegleiteten           minderjährigen Flüchtlinge (UMF) verpflichtet, wo deren unbegleitete Einreise nach Deutschland erstmals festgestellt wird.

 

Zu den Aufgaben des Jugendamtes bei vorläufigen Inobhutnahmen gehören:

- die kind- bzw. jugendgerechte Unterbringung und umfassende Versorgung des  

      unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings

-die qualifizierte Inaugenscheinnahme zur Feststellung der Minderjährigkeit

- die Vertretung des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, um das Kindeswohl zu        

      wahren und erforderliche Rechtshandlungen vorzunehmen

-     die Veranlassung der Vormundbestellung nach 7 Werktagen

 

Bisher sind im Landkreis Peine 15 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist. Sie werden durch den Allgemeinen Sozialdienst und durch die Vormundschaften betreut.   Zudem besteht eine enge Kooperation mit dem Betreuungsverein. 

Durch den Allgemeinen Sozialen Dienst sind bisher vier unbegleitete minderjährige     Asylsuchende in Pflegefamilien untergebracht worden.

 

Flüchtlingskinder

 

Flüchtlingskinder sind mit ihren Eltern eingereist. Diese Kinder haben unterschiedliche    Bedarfe, die

  •        zum Teil von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, die durch die Stadt Peine   

      und  die Gemeinden eingestellt wurden

  •        und zum anderen Teil durch das Jugendamt des Landkreises Peine

 

abgedeckt werden.

 

Im Folgenden sollen für diese Zielgruppe die Leistungen des Jugendamtes dargestellt werden.

 

 

 

Angebote der Frühen Hilfen:

 

Zielgruppe der Frühen Hilfen sind Flüchtlingsfamilien mit Kindern im Alter von 0 – 6      Jahren.

Im Rahmen der Beratung steht die Information über Anlaufstellen und Unterstützungs-möglichkeiten, die Vermittlung hilfreicher Ansprechpartner für individuelle Anliegen sowie die Integration in vorhandene Angebote im Vordergrund.

So werden Flüchtlingsfamilien im Rahmen der Babybegrüßungsbesuche aufgesucht.

Flüchtlinge, die schon länger in Peine leben, bringen Neuankömmlinge mit zum            Interkulturellen Familienfrühstück bei ELBA, Flüchtlingssozialarbeiter begleiten Familien zu den Elterncafés und Familienhebammen betreuen Familien mit Säuglingen aufsuchend.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der medizinischen Grundversorgung von       Schwangeren und Familien mit Säuglingen (Anbindung an Kinderarzt, Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen, klären des Impfstatus, altersgemäße Ernährung etc.), da hier insbesondere bei Säuglingen die größten Risiken liegen.

Der Zugang erfolgt über das Klinikum, Kinderärztinnen und Kinderärzte, die Flüchtlings-sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie die ehrenamtlichen Flüchtlingsbeauftragten in den Gemeinden.

Grundsätzlich werden bei den Frühen Hilfen aus Gründen der Niederschwelligkeit keine Sozialdaten erhoben, um auf Wunsch auch Anonymität gewährleisten zu können. Deshalb liegen hier zurzeit keine validen quantitativen Daten vor. Bekannt sind bei den Frühen  Hilfen zurzeit acht Flüchtlingsfamilien, die sowohl aus Krisengebieten als auch aus den Balkanstaaten kommen.

 

Im Bereich der Netzwerkarbeit haben bereits Gespräche mit den ehrenamtlichen      Flüchtlingsbeauftragten in den Gemeinden, mit der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe des Landkreises sowie mit den kürzlich eingesetzten Sozialpädagogen für die Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung in der Stadt und den Gemeinden stattgefunden. Mit letztgenannten wurden weitere Treffen zur Entwicklung von Verfahrensstandards für die Zusammenarbeit im Einzelfall vereinbart. Im Arbeitskreis Frühe Hilfen werden in     diesem Zusammenhang darüber hinaus rechtliche Fragen, Zuständigkeiten und     Schnittstellen geklärt.

 

 

 

 

 

 

 

Aktivierende Familienhilfen

 

Im Team Aktivierende Familienhilfen sind aktuell 13 Flüchtlingsfamilien bekannt. Die    Herkunftsländer sind u. a. Serbien, Syrien, Aserbaidschan und Montenegro.

Insgesamt leben 25 Kinder (von 0 – 18 Jahren) in den Familien. Die schulpflichtigen    Kinder besuchen Schulen vor Ort bzw. gehen in extra für Flüchtlingskinder eingerichtete Sprachklassen.

Der Kontakt zum Jugendamt wurde u. a. durch Schulen, Caritas, Betreuer für Flüchtlinge, Frauenärzte und das Gesundheitsamt hergestellt. Begründet wurde diese Anbindung  wegen Sorgen um das Kindeswohl und/oder Unterstützungsbedarf.

Oft sprechen alle Mitglieder einer Familie kein Deutsch und Dolmetscher (Caritas,         Bekannte oder Familienangehörige, Bündnis für Familien) sind daher unerlässlich für              Übersetzungen.

Die Familien erhalten im Rahmen der Beratung vorrangig Informationen und Anbindung an Angebote im Sozialraum, wie z. B. Hausaufgabenhilfe und Kinderbetreuung, Peiner Tafel, örtliche Sportvereine etc. Eingesetzt werden die Aufgaben und Hilfen bei Bedarf           insbesondere in den niederschwelligen Bereichen, wie Erziehungslotsinnen und Familienlotsen, Familienpflege, flexible Interventionen und Beratung.

Da für die Erwachsenen von großer Bedeutung ist, Deutsch zu lernen, wird auf         Sprachkurse, die von der KVHS, der Caritas oder Ehrenamtlichen der Gemeinde angeboten werden,   spezifisch hingewiesen. In einem Fall erfolgte die Vermittlung und der Einsatz einer muttersprachlichen Hebamme.

 

Zusammenarbeit und Kooperation finden mit dem Bündnis für Familien sowie den     Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern statt.

 

 

Bündnis für Familien

 

Ehrenamtlichkeit im Bereich der Flüchtlingsarbeit soll gestärkt werden. Auf den Bereich der Jugendhilfe bezogen, bietet sich insbesondere die Kooperation mit Familienlotsinnen und Familienlotsen an, zumal hier ein Pool von dolmetschenden Personen zur Verfügung gestellt werden kann.