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Fleischhygieneüberwachung

Aufgabe der Fleischhygieneüberwachung ist die Organisation und Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Hygieneüberwachung in Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungs-betrieben. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass ausschließlich gesundheitlich unbedenkliches und qualitativ einwandfreies Fleisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher gelangt.

Die vor und nach der Schlachtung für Nutztiere vorgeschriebene amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird von amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten und amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten durchgeführt bzw. überwacht.
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Kaninchen, Geflügel sowie Wild müssen untersucht werden.

Für Wild, Kaninchen und Geflügel gibt es z.T. Ausnahmemöglichkeiten und Sonderregelungen für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die Sie bei Bedarf bei uns erfragen können.

Wenn die amtliche Untersuchung keine Abweichung ergeben hat, darf das Fleisch als Lebensmittel abgegeben werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die regelmäßige amtliche Überwachung der Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe. Dabei werden u.a. die räumlichen Voraussetzungen und die Einhaltung der Schlachthygiene überprüft.

Trichinenuntersuchung

Wildschweine und Schweine sowie andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen im Rahmen der Fleischuntersuchung auch auf Trichinen untersucht werden. Da es sich bei Trichinen um einen für den Menschen gefährlichen Parasiten handelt, soll durch diese Untersuchung die Übertragung auf den Menschen ausgeschlossen werden.

Wildschweine und Schweine aus Hausschlachtungen müssen zur amtlichen Trichinenuntersuchung angemeldet werden.

Hinweise zur Dürchführung der Trichinenuntersuchung:

Untersuchungstage: Montag und Donnnerstag

Nur Proben, die an den beiden Untersuchungstagen Montag und Donnerstag bis 9:00 Uhr im Veterinäramt abgegeben wurden, können an diesem Tag untersucht werden.

Vor und nach Feiertagen kann es zu Abweichungen kommen.

Hausschlachtung