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Invasive Arten

Lebewesen, die durch den Einfluss des Menschen beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Deutschland gekommen sind, werden als Neobiota bezeichnet. Sie gehören zu den gebietsfremden Arten. Zufolge einer Verordnung des Europäischen Parlaments kommen in Europa etwa 12 000 gebietsfremde Arten vor, von denen 10 bis 15 % als invasiv eingeschätzt werden.

Zu den invasiven Arten werden nur solche gezählt, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Lebewesen haben. In Deutschland sind laut Naturschutzbund Deutschland (NABU) mehr als 168 Arten bekannt, die negative Auswirkungen auf Ökosysteme haben können. Eine Verringerung von Artenvielfalt, wie auch wirtschaftliche Auswirkungen können die Folge sein.

Früherkennung invasiver Arten

Eine der wichtigsten Strategien im Kampf gegen invasive gebietsfremde Arten ist die Prävention. Da es jedoch nie ganz vermeidbar ist, dass neue invasive Arten in die Umwelt gelangen, ist neben der Prävention das frühzeitige Handeln beim Auftreten neuer invasiver Arten besonders gefordert. Dies erhöht die Chancen, diese Art wieder vollständig aus der Natur entfernen zu können, und kann so nicht zuletzt auch enorme Kosten vermeiden.

Grundlagen:

Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO)

Quelle

Prävention gegen invasive Arten

Aus der Verordnung ergeben sich für alle Arten Beschränkungen, die den Besitz, Handel und Transport verbieten, da sich die EU-VO gegen verschiedene Phasen einer biologischen Invasion richtet. Mit Transport-, Handels- und Besitzverboten (Artikel 7 der EU-VO) soll präventiv ein absichtliches oder unabsichtliches Einbringen der invasiven Arten in die Umwelt verhindert werden.

Abweichend von den o. g. Beschränkungen ist es möglich, Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten zu beantragen. Weitere Information finden Sie hier: