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Datenschutzhinweise für Microsoft Teams

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

(a) Wenn Sie eine Einladung des Landkreises Peine mit einem Link zu Microsoft Teams oder eine Einwahlnummer und eine Konferenz-ID erhalten, ist der Landkreis Peine datenschutzrechtlich verantwortlich gegenüber externen Nutzerinnen und Nutzern für den Betrieb:

Landkreis Peine
Der Landrat
Burgstraße 1
31224 Peine
Telefon: 05171 / 401 0
Fax: 05171 / 401 7700
E-Mail: mail@landkreis-peine.de
www.landkreis-peine.de


Sie können sich jederzeit bei Fragen zum Datenschutzrecht oder Ihren Betroffenenrechten gern auch direkt an unseren Datenschutzbeauftragten / unsere Datenschutzbeauftragte wenden:

Hannoversche Informationstechnologien
Team ext. Datenschutzbeauftragte
Hildesheimer Str. 47
30169 Hannover
Email: datenschutz@hannIT.de


(b) Beim Aufruf der Internetseite von „Microsoft Teams“ ist Microsoft als Anbieter von Microsoft Teams für die Datenverarbeitung verantwortlich.

Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond
WA 98052-6399
USA
https://www.microsoft.com/de-de/  

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von Microsoft für die Europäische Union lauten:

Microsoft Ireland Operations Limited
Attn: Data Privacy
One Microsoft Place
South County Business Park
Leopardstown
Dublin 18, D18 P521
Irland
Phone +353 (1) 706 3117

Für Datenschutzanfragen können Sie auch das Webformular nutzen.

(c) Ein Aufruf der Internetseite ist nur erforderlich, um die passende Desktop- oder Mobil-App herunterzuladen. Sie können Microsoft Teams auch nutzen, ohne eine App herunterzuladen, indem Sie dem Link in Ihrer Einladung folgen oder die Einwahlnummer und die Konferenz-ID aus der E-Mail verwenden und an der Konferenz über Ihren Browser teilnehmen.

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

(a) Zur Nutzung von Microsoft Teams müssen wir verschiedene Datenarten verarbeiten. Das Gesamtvolumen der verarbeiteten Daten im Rahmen von Videokonferenzen ist abhängig von
dem genutzten Funktionsumfang sowie den Datenangaben, die Sie als Nutzerin / Nutzer vor, während und nach einer Teilnahme an einer Sitzung eingeben.

An Microsoft Teams nehmen Sie entweder mit einem Gastzugang oder einem externen Zugang teil. Der Unterschied zwischen Gastzugang und externem Zugang besteht darin, dass der Gastzugang kein Microsoft-Konto besitzt und zu keiner weiteren Microsoft 365 Umgebung gehört. Bei einem externen Zugang handelt es sich um eine Microsoft-Nutzerin / einen Microsoft-Nutzer, der Microsoft 365 bereits in einer anderen Umgebung nutzt.

In beiden Fällen sind die Zugänge auf die nachfolgenden Funktionen beschränkt:

• Durchführung der Online-Veranstaltung (Kommunikation per Audio und / oder Video),
• Möglichkeit der Teilnahme an einem privaten Chat oder Kanalgruppenunterhaltung (Versand, löschen und bearbeiten von Nachrichten, teilen von Dateien),
• Möglichkeit von Anrufen innerhalb von Microsoft Teams in Form von Einzel- oder Gruppengesprächen.

(b) Die folgenden personenbezogenen Daten können hierbei verarbeitet werden:
• Zugangsdaten: zum Beispiel einen individualisierten Link, über den Sie sich in die Online-Veranstaltung einwählen.
• Meeting-Metadaten: zum Beispiel Datum, Uhrzeit der Veranstaltung, Datum und Uhrzeit Ihrer Einwahl in die Konferenz und der Zeitpunkt des Verlassens, Meeting-ID, gegebenenfalls Telefonnummer und Ort.
• Angaben zur Benutzerin / zum Benutzer selbst: Erfasst werden unter anderem der Anzeigename, der Onlinestatus, Statusmeldungen, das (optionale) Profilbild, die IP-Adresse, gegebenenfalls die E-Mail-Adresse sowie die bevorzugte Sprache. Bei der Teilnahme über einen Gastzugang wird neben dem Namen der Hinweis „(Gast)“ angezeigt. Falls lediglich eine E-Mail-Adresse hinterlegt wurde, erscheint stattdessen diese. Bei externen Zugängen richtet sich die Anzeige nach den in der jeweiligen Microsoft-365-Umgebung hinterlegten Informationen.
• Inhaltsdaten: Inhalte Ihrer Beiträge, zum Beispiel in Chats oder bei Abstimmungen oder von Ihnen freigegebene Dateien. Eine Aufzeichnung von Bild oder Tonaufnahmen von Ihnen erfolgt nur, wenn und soweit Sie hierzu vorher gesondert eingewilligt haben (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO). Die Zweckbestimmung sowie die Zustimmung zur Aufnahme werden innerhalb der Aufzeichnung dokumentiert. Soweit Sie Einzel- oder Gruppenchats nutzen, Dateien versenden oder empfangen, werden diese Daten verarbeitet. In Chats freigegebene Dateien der Nutzerin / des Nutzers werden im OneDrive for Business-Konto des Benutzers gespeichert, der die Datei freigegeben hat. Dateien, die Teammitglieder in einem Kanal freigeben, werden auf der SharePoint-Website des jeweiligen Teams gespeichert.
• Text-, Audio-, Video- sowie weitere Multimediadaten: Für die Anzeige von Videosignalen sowie die Wiedergabe von Audiosignalen sowie Multimediadateien, werden während der Dauer des Meetings Daten vom Mikrofon, einer Webcam/Videokamera oder einer Bildschirmanzeige Ihres Endgeräts (mittels Bildschirmfreigabe-Funktion) verarbeitet. Letzteres ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Sie eine Bildschirmpräsentation halten möchten. Eine Datenübertragung von Kamera und Mikrofon kann jederzeit und von jeder Nutzerin / jedem Nutzer selbstständig an- und abgeschaltet werden. Die Bildschirme-/Inhalte-Teilen-Funktion muss aktiv von der Nutzerin / vom Nutzer betätigt werden und kann auch jederzeit wieder beendet werden. In einer Videokonferenz haben Sie zudem die Möglichkeit, parallel die Chatfunktion der eingesetzten Videokonferenzplattform zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben, das Teilen von Links oder Inhalten, soziale Interaktionen (zum Beispiel Emoticons, Piktogramme, Like-Button bei Kommentaren oder das Versenden von sogenannten GIFs - Graphics Interchange Format) verarbeitet, um diese in „Videokonferenzen“ den Teilnehmenden anzuzeigen.


• Support- / Feedbackdaten: Informationen im Zusammenhang mit etwaigem Problembehandlungstickets oder Feedback.
• Telemetriedaten: Dies umfasst Diagnosedaten im Zusammenhang mit der Dienstnutzung einschließlich der Übertragungsqualität. Diese Daten dienen der Problembehandlung, der Sicherung und Aktualisierung des technischen Dienstes und deren Überwachung. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 3 Satz 2 NDSG. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Bereitstellung eines sicheren und fehlerfreien Dienstes für Online-Veranstaltungen. Soweit Microsoft diese Daten eigenverantwortlich verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich zu eigenen legitimen Geschäftszwecken von Microsoft und außerhalb der Verantwortlichkeit des Landkreises Peine. Eine Nutzung dieser Daten zu Zwecken der Leistungs- oder Verhaltensbewertung einzelner Nutzer oder zur Profilbildung durch den Landkreis Peine findet nicht statt. Eine Zusammenführung dieser Daten mit Inhaltsdaten oder personenbezogenen Leistungsinformationen erfolgt nicht.

Folgende Angaben sind für andere Teilnehmende, die nicht Organisator sind, während der Konferenz sichtbar: Ihr Name, Profilfoto und Ihre Chat-Beiträge. Wir erfassen nicht, ob Sie aufmerksam an der Veranstaltung teilgenommen haben (zum Beispiel, ob Sie während der Veranstaltung andere Fenster als das der Online-Veranstaltung aktiviert haben).

Es erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Leistungs-, Verhaltens- oder Anwesenheitskontrolle von Beschäftigten. Insbesondere werden keine Auswertungen
darüber vorgenommen, ob und in welchem Umfang Beschäftigte während einer Online-Veranstaltung andere Anwendungen nutzen, aktiv teilnehmen oder ihre Aufmerksamkeit auf die Konferenz richten.

(c) Die Datenspeicherung erfolgt in der Microsoft Cloud, und zwar in Rechenzentren in der Europäischen Union. Sollten Sie sich aus einem Drittland einwählen, findet die von uns veranlasste Verarbeitung auch in diesem Fall über Rechenzentren in der Europäischen Union statt. Microsoft gibt an, zentrale Microsoft-365-Dienste im Rahmen der ‚EU Data Boundary‘ innerhalb der EU zu betreiben. Für Details und den aktuellen Stand siehe die Microsoft-Informationen.

(d) Microsoft erfasst bei der Bereitstellung des Dienstes zudem bestimmte Diagnose- und Dienstdaten und nutzt diese eigenverantwortlich für eigene Zwecke. Soweit Microsoft personenbezogene Daten im Zusammenhang mit seinen eigenen legitimen Geschäftsvorgängen verarbeitet, ist Microsoft unabhängiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für diese Verarbeitungen. Einzelheiten zur Verarbeitung durch Microsoft. Sie können an einer Online-Veranstaltung basierend auf Microsoft Teams auch ohne eigenes Microsoft-Nutzungskonto teilnehmen. Wenn Sie für die Teilnahme ein eigenes Microsoft-Nutzungskonto verwenden, können ergänzend Daten gemäß den Bestimmungen Ihres Microsoft-Nutzungskontos verarbeitet werden.

(e) Besondere Hinweise zu weiteren Microsoft-Komponenten und mobiler Nutzung

• Copilot: Sofern Microsoft 365 Copilot bereitgestellt wird, erfolgt keine Nutzung von Nutzerinhalten (Eingaben, Ausgaben, Dateien) zu Trainingszwecken. Copilot verarbeitet Inhalte
ausschließlich zur unmittelbaren Funktionsbereitstellung und nicht zur Verbesserung der zugrunde liegenden Sprachmodelle. Microsoft verarbeitet diese Daten ausschließlich gemäß
den vertraglichen Regelungen. Weitere Informationen. Ein Einsatz von Microsoft 365 Copilot erfolgt nur, sofern dieser durch den Landkreis Peine ausdrücklich freigegeben wurde und eine gesonderte datenschutzrechtliche Bewertung erfolgt ist. Eine automatisierte Leistungs- oder Verhaltensbewertung von Beschäftigten findet auch unter Nutzung von Copilot nicht statt.

• Teams Phone: Verbindungs- und Kommunikationsdaten (zum Beispiel Rufnummern, Gesprächsdauer, gegebenenfalls Sprachnachrichten) werden verarbeitet. Gesprächsinhalte werden nicht erfasst – außer im Fall einer ausdrücklich zugestimmten Aufzeichnung.

• Teams Rooms: Protokollierungsdaten wie Raumstatus, Geräteinformationen oder Anmeldeereignisse können verarbeitet werden, jedoch ausschließlich zur technischen Verwaltung – nicht zur Verhaltensüberwachung.

• Planner, Whiteboard, Loop: Kollaborative Inhalte (Aufgaben, Zeichnungen, Notizen) werden in der Cloud gespeichert und unterliegen denselben Datenschutzstandards wie Microsoft Teams.

• Mobile Nutzung: Wenn Sie Microsoft Teams über mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablet nutzen, gelten ergänzend die Datenschutzbedingungen der jeweiligen App-Stores (zum Beispiel Apple, Google) und Betriebssysteme (Android, iOS). Microsoft Teams kann auf Kamera, Mikrofon, Kontakte, Speicher, Kalender und Benachrichtigungen zugreifen – nur insoweit, wie dies für Funktionen wie Videoanrufe oder Dateiübertragungen notwendig ist. Auch die mobilen Betriebssysteme selbst können Diagnosedaten erheben

3. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Nehmen Geschäfts- oder Projektpartner des Landkreis Peine an virtuellen Konferenzen über Microsoft Teams teil, ist Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 3 Satz 2 NDSG, sofern die Teilnahme zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist § 3 Satz 1 NDSG, sofern die Konferenz zur Erfüllung einer dem Landkreis Peine obliegenden Aufgabe erforderlich ist, deren Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Nehmen Dritte an virtuellen Konferenzen über Microsoft Teams teil, mit denen keine vertraglichen Beziehungen bestehen, ist Rechtsgrundlage Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 3 Satz 2 NDSG. Unser berechtigtes Interesse liegt in der effektiven Durchführung von virtuellen Konferenzen gegenüber Dritten und sonstigen Teilnehmern. Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO verarbeitet, ist § 17 NDSG einschlägig. Soweit Microsoft Teams zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landkreises Peine eingesetzt wird, ergibt sich die Rechtsgrundlage aus Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 Satz 1 NDSG.

Werden personenbezogene Daten von Beschäftigten des Landkreises Peine verarbeitet, bilden §§ 3 und 12 NDSG in Verbindung mit § 50 BeamtStG und § 88 Absatz 1 NBG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Zu den Aufgaben öffentlicher Stellen gehört auch die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Beschäftigten sowie Bewerberinnen und Bewerbern, soweit dies zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen erforderlich ist. Diese Verarbeitung ist Voraussetzung für eine funktionsfähige Verwaltung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist im Übrigen die Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 3 S. 2 NDSG). Rechtsgrundlage für die Erhebung von technisch-notwendigen Daten in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Microsoft Teams ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 3 Satz 2 NDSG. Unser berechtigtes Interesse ist die Bereitstellung eines sicheren und fehlerfreien Dienstes für Online-Veranstaltungen. Ohne Bereitstellung der Daten ist die Teilnahme an einer Microsoft-Teams-Konferenz – technisch bedingt – nicht möglich.

Die Nutzung von Microsoft Teams durch Beschäftigte erfolgt ergänzend auf Grundlage interner organisatorischer Regelungen. Diese Datenschutzhinweise ersetzen keine arbeits- oder dienstrechtlichen Regelungen, sondern informieren ausschließlich über die datenschutzrechtlichen Aspekte der Verarbeitung.

4. Empfänger Ihrer Daten / Drittlandtransfer

a) Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Microsoft Teams-Konferenzen verarbeitet werden, werden grundsätzlich ausschließlich an unseren Auftragsverarbeiter Microsoft Ireland Operations Limited sowie dessen Unterauftragsverarbeiter, die Microsoft Corporation, zur Durchführung der Microsoft Teams-Konferenzen weitergegeben.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt darüber hinaus nur nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 3 Satz 2 NDSG oder, wenn Sie gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 3 Satz 2 NDSG ausdrücklich eingewilligt haben oder der Landkreis Peine gesetzlich hierzu verpflichtet ist (zum Beispiel durch richterlichen Beschluss).

b) Zur Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union: Wir haben unseren Speicherort auf Rechenzentren in der Europäischen Union (EU) / des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beschränkt. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU / des EWR erfolgt grundsätzlich nicht. Ein Routing oder eine Speicherung auf Servern außerhalb der Europäischen Union beim Auftragsverarbeiter Microsoft lässt sich technisch jedoch nicht vollständig ausschließen.

Die Anbieter von Microsoft Teams, die Microsoft Ireland Operations Limited, Ireland, und die Microsoft Corporation, USA, erhalten Kenntnis von den oben genannten Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit Microsoft Ireland Operations Limited vorgesehen ist. Die Microsoft Corporation mit Sitz in den USA hat sich dem EU-US Data Privacy Framework (DPF) unterworfen, das von der Europäischen Kommission mit Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023 anerkannt wurde. Die Microsoft Corporation ist in der offiziellen Liste der zertifizierten Unternehmen aufgeführt. Weitere Informationen. Gleichwohl verbleibt ein Restrisiko, da der Europäische Gerichtshof auch dieses Datenschutzabkommen in Zukunft erneut überprüfen oder der Angemessenheitsbeschluss durch die EU-Kommission aufgehoben werden könnte. Daher haben Microsoft Ireland Operations Ltd. und die Microsoft Corporation ergänzend Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß Artikel 46 Absatz 2 lit. c DSGVO abgeschlossen, deren Zweck die Einhaltung eines angemessenen Datenschutzniveaus im Drittland ist. Microsoft informiert laufend über seine Datenschutzpraktiken und die Umsetzung der EU Data Boundary. Weitere Informationen und weitere Informationen. Ein sicheres Datenschutzniveau wird zudem durch technisch-organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Unter anderem dadurch, dass Daten während des Transports über das Internet transportverschlüsselt sind und vor einer Offenlegung gegenüber Dritten generell geschützt sind. Der Landkreis Peine und Microsoft haben darüber hinaus Maßnahmen getroffen, um die Voraussetzungen für einen sicheren und zulässigen Datentransfer in die USA zu erfüllen. Der Landkreis Peine hat eine Datenschutzfolgeabschätzung vorgenommen.

Das Datenschutzniveau wird gemessen an den voraussichtlichen Inhalten der Microsoft Teams Sitzungen als ausreichend angesehen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass trotz dieser Maßnahmen und des EU-US Data Privacy Framework ein von uns und Microsoft nicht vollständig auszuschließendes Restrisiko besteht, dass US-Sicherheitsbehörden Zugriff auf die Daten nehmen.

Hinweis: Trotz Speicherung in der EU Data Boundary kann Microsoft in Ausnahmefällen Zugriff aus Drittstaaten zulassen (zum Beispiel durch Administratoren), sofern dies für den Betrieb oder die Sicherheit erforderlich ist. In diesen Fällen kommen zusätzliche Schutzmaßnahmen nach Artikel 44 ff. DSGVO zur Anwendung.

Weitere Informationen zu Datenschutz und Datenverarbeitung bei Microsoft finden Sie im Microsoft Trust Center und im EU-US Data Privacy Framework (über das Data Privacy Framework List-Portal des U.S. Department of Commerce).

5. Notwendige Einwilligung in die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen gegenüber Microsoft und Microsoft Teams

Die Verwendung von Microsoft Teams unterliegt generell den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Microsoft, worauf der Landkreis Peine selbst keinen Einfluss hat. Die Einwilligung in die Microsoft-Bedingungen stellt eine Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes dar, die außerhalb der Verantwortung des Landkreises Peine liegt. Weitere Informationen: Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.

6. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Eine Aufzeichnung von Video- oder Audiokonferenzen über Microsoft Teams erfolgt ausschließlich nach vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung aller Teilnehmenden. Standardmäßig finden keine Aufzeichnungen statt – auch nicht im Hintergrund oder automatisch. Etwaige Aufzeichnungen werden transparent angekündigt und ausschließlich zu dem zuvor benannten Zweck durchgeführt.

Chatinhalte und hochgeladene Dateien werden gelöscht, sofern kein weiteres Erfordernis für die Speicherung besteht.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt für externe Nutzer für maximal 30 Tage im Microsoft-365-Tenant des Landkreises Peine (Rechenzentren in der EU / dem EWR). Die personenbezogenen Daten der Gäste sind nur temporär und nur während der Besprechung abrufbar. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden,
um vertragliche Leistungen zu erfüllen, Gewährleistungs- und gegebenenfalls Garantieansprüche prüfen und gewähren oder abwehren zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.

Protokolldaten (Audit Logs) werden maximal 90 Tage gespeichert und nur zu Administrations- und IT-Sicherheitszwecken genutzt. Aktivitätsberichte (Usage Reports) umfassen ausschließlich zusammengefasste oder benutzerbezogene Daten über Nutzungshäufigkeiten für maximal 30 Tage.

Die Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt in der Microsoft Cloud, und zwar in Rechenzentren in der Europäischen Union und damit im Anwendungsbereich der DSGVO. Weitere Informationen zur Aufbewahrung und Löschung der personenbezogenen Daten auf den Microsoft-Servern.

7. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Artikel 22 DSGVO findet nicht statt. Insbesondere werden durch Microsoft Teams oder ergänzende Microsoft-365-Dienste keine automatisierten Bewertungen, Einstufungen oder Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung über Beschäftigte oder andere Teilnehmende getroffen.

8. Betroffenenrechte

Sie haben uns gegenüber, sofern wir für die Datenverarbeitung nach Ziffiffer 1 verantwortlich sind, folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

- Recht auf Auskunft,
- Recht auf Berichtigung oder Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit,

sofern sie nicht durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt sind. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten durch den Landkreis Peine zu beschweren. Hierzu gehört auch die für den Landkreis Peine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: +49 (0) 511 120 45 00
Telefax: +49 (0) 511 120 45 99
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

9. Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung der Daten

Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung der Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben. Den Widerruf können Sie jederzeit per E-Mail an datenschutz@hannIT.de oder über die oben unter Ziffer 1 genannten Kontaktdaten erklären.

Soweit wir die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) in Verbindung mit § 3 Satz 2 NDSG stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können
zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung
oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die oben unter Ziffer 1 angegebenen Kontaktdaten gesendet werden.

10. Stand und Änderung dieser Datenschutzinformation

Diese Datenschutzinformation hat den Stand Januar 2026.

Aufgrund technischer Weiterentwicklung und / oder aufgrund geänderter gesetzlicher und / oder behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzinformationen anzupassen.