In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dieser Regelung zugelassen werden. Als "begründeter Anlass" kann z.B. eine Hochzeit oder ein "runder" Geburtstag angesehen werden.
Die Antragstellung erfolgt mittels Vordruck (siehe Formulare/Antragsunterlagen), der auch im Rathaus, Zimmer 307, zu erhalten ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 49 354.