Dienstleistungen A-Z


Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Wer beabsichtigt, pflanzliche Abfälle zu entsorgen und außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage zu verbrennen, benötigt hierfür im Regelfall eine Erlaubnis nach der „Pflanzenabfallverordnung“. Die Zuständigkeit liegt hierfür beim Landkreis Peine, Tel. 05171/4010.“