Dienstleistungen A-Z


Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

Zuständig

Stadtverwaltung Stadt Peine

Leistungsbeschreibung

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Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

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die AG Kommunenredaktion

Online-Dienste

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