Dienstleistungen A-Z


Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Zuständig

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Zuständig

Amt 30

Leistungsbeschreibung

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Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Rechtsgrundlage

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Voraussetzungen

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Erfolgte Gewerbe an- oder -ummeldung für die oben gennanten Gewerbezweige

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich

Die Gebühr kann in Niedersachsen gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. dem Kostentarif (Anlage zu § 1 Abs. 1) AllGO bis zu 43 € betragen, sofern die Zuverlässigkeitsprüfung zu keinen Beanstandungen führt. Ist als Ergebnis der Überprüfung die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit nicht gegeben und die Tätigkeit nicht eingestellt, das Gewerbe nicht abgemeldet, macht dies ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung erforderlich. Die dafür nach den vorgenannten Grundlagen zulässige Gebühr kann bis zu 1.147 € betragen.

Verfahrensablauf

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Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.

Bearbeitungsdauer

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entfällt

Anträge / Formulare

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