Dienstleistungen A-Z


Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

Zuständig

Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe

Kontakt

Kundenzentrum
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Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

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Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz