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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Zuständig

Amt 65

Kontakt

Abt. Bauordnung
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Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Online-Dienst

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Diese Leistung können Sie über den folgenden Link online beantragen: 

Serviceportal Stadt Peine - Antrag auf Baugenehmigung

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung