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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Rechtsgrundlage

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Erforderliche Unterlagen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Leistungsbeschreibung

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Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Fachlich freigegeben durch

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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Verfahrensablauf

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Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

Voraussetzungen

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Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Fachlich freigegeben am

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03.06.2021

Was sollte ich noch wissen?

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Es gibt folgende Hinweise:     

Gebühren

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