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Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

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Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport