Dienstleistungen A-Z


Verfahrensfreie Baumaßnahmen

Zuständig

Abt. Bauordnung

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt.

Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch:

Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Genehmigung bzw. Mitteilung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung