Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Ausweises nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Personalausweisbehörde abgegeben werden.
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Sofern Sie einen neuen Reisepass beantragt haben, kann dieser nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da er in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Für einen neuen Reisepass sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport