Dienstleistungen A-Z


Reisepass Ausstellung vorläufig

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

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Was sollte ich noch wissen?

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Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

Formulare/Antragsunterlagen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Gebühren

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