Dienstleistungen A-Z


Meldebescheinigung Erteilung

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Beschreibung - Zusatz

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Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet Angaben zu

Wenn weitere Angaben, wie z. B. das Geburtsdatum der Person benötigt werden, kommt ggf. die Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung in Betracht.

Die erweiterte Meldebescheinigung darf zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft auch Angaben enthalten zu

Die Stadt Peine führt nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Melderegister, um die im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren sowie deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. Sofern Sie z. B. die Anschrift von einer Person benötigen die in Peine wohnt oder früher einmal gewohnt hat, können Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Peine wenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Peine (Kernstadt) sowie die Ortschaften und Ortsteile BerkumDungelbeckDuttenstedtEixeEssinghausenHandorfLandwehrRöhrseRosenthalSchmedenstedt, Schwicheldt, StederdorfVöhrum, Wendesse und Woltorf.

Die weiteren kreisangehörigen Gemeinden (Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Wendeburg und Vechelde) führen ihrerseits Melderegister für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Stadt Peine kann daher zu Personen, die in den genannten Gemeinden wohnen, keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Gemeindeverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Verfahrensablauf

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Eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung können Sie bequem über diesen Link online beantragen und bezahlen.

Rechtsgrundlage

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.