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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt

Team Zulassung
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Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

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