Dienstleistungen A-Z


Grundwasserentnahme Zulassung

Zuständig

Fachdienst Umwelt

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die zuständige Stelle.

Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist u. a. nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.

Die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch Erlass geregelt, in dem auch die Anforderungen an eine Zulassung beschrieben sind.

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Was sollte ich noch wissen?

Text überspringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Es werden i. d. R. Antragsunterlagen u. a. in Abhängigkeit von der Entnahmemenge benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Es fallen ggf. Gebühren nach §§ 21 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz