Dienstleistungen A-Z


Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Zuständig

Fachdienst Soziales

Leistungsbeschreibung

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Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Welche Gebühren fallen an?

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kostenfrei

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verfahrensablauf

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Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

Voraussetzungen

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Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Bearbeitungsdauer

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Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.

Anträge / Formulare

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Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.