Dienstleistungen A-Z


Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Beratung Stadt Peine

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Sollten Sie vorab Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen haben, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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• Wohnungsgeberbestätigung
• Personalausweise und Pässe/Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
• evtl. Personenstandsurkunden 

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.

Online-Dienst

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Für die Anmeldung einer Nebenwohnung finden Sie hier den Online-Dienst der Stadt Peine.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport