Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Sollten Sie vorab Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen haben, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
• Wohnungsgeberbestätigung
• Personalausweise und Pässe/Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
• evtl. Personenstandsurkunden
Es fallen keine Gebühren an.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport