Dienstleistungen A-Z


Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

An wen muss ich mich wenden?

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Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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• Personalausweise und Pässe/ Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

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Ein kleiner Tipp von uns:
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanschlussanbieter und der Rundfunkbeitragsservice (ehemals GEZ) warten auf Ihre neue Anschrift.

Online-Dienst

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport