Dienstleistungen A-Z


Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Zuständig

Fachdienst Soziales

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Gegebenenfalls Nachweis über Umgangsrecht (bei im Inland getrenntlebenden Eltern)

Welche Gebühren fallen an?

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kostenlos

Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: dies ist bei der jeweiligen Leistungsbehörde anzufragen

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

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Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie innerhalb der im Bescheid enthaltenen Frist Widerspruch einlegen.

Was sollte ich noch wissen?

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Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde mitzuteilen. Sollten Sie dies nicht machen, kann die Auszahlung der Leistungen gestoppt werden.

Wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemeldet, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Fachlich freigegeben am

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05.03.2024