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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

Zuständig

Amt 65

Kontakt

Abt. Bauordnung
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Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

Formulare/Antragsunterlagen speziell für die Stadt Peine

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Verfahrensablauf

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Voraussetzungen

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz