Dienstleistungen A-Z


Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Zuständig

Amt 69

Kontakt

Abt. Liegenschaften/Stadtsanierung
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Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert werden

für

oder

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Rechtsgrundlage

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Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Welche Gebühren fallen an?

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In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

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Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.