Dienstleistungen A-Z


Anliegerbescheinigung Ausstellung

Zuständig

Amt 69

Kontakt

Abt. Vergabe/Beiträge

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport