Dienstleistungen A-Z


Hausnummer: Festsetzung

Zuständig

Amt 65

Kontakt

Abt. Stadtplanung

Leistungsbeschreibung

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Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.