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Bodendenkmalpflege

Zuständig

Amt 65

Kontakt

Abt. Bauordnung
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Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.