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Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt

Team Zulassung
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Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Verfahrensablauf

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Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

bei Firmen zusätzlich:

Zusätzliche Unterlagen

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Welche Gebühren fallen an?

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11,70 € oder 15,40 €   

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.